Matthias Kammer, DIVSI-Direktor: ''Auch Nutzer könnten an Apps wie 'Pokémon Go' verdienen. Dafür brauchen wir eine Reform des Datenschutzrechts''!
Datum: Donnerstag, dem 01. September 2016
Thema: BrowserGames News


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Hamburg (ots) - Gleich, in welchem Land "Pokémon Go" freigeschaltet wird, sofort springt die App an die Spitze der Download-Charts.

Seit der Markteinführung haben fast acht Millionen Menschen in Deutschland - rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung - die App heruntergeladen und installiert.

Das Herunterladen der App ist kostenfrei, dennoch wird mit ihr Geld verdient.

Die Nutzer akzeptieren vor dem ersten Spiel die Nutzungsbedingungen, meist ohne sie zuvor gelesen zu haben, und geben dadurch ihr Okay, dass mit ihren Daten ein Millionengeschäft gemacht wird - ohne dass sie selbst finanziell auch nur ansatzweise davon profitieren.

Das Geschäftsmodell solcher Apps liegt im Sammeln, Weitergeben und zum Teil sogar Verkaufen von Daten - der Währung der Zukunft.

Je mehr Daten über einen Nutzer gesammelt werden und je persönlicher und genauer sie sind, umso zielgerichteter können Unternehmen diese auswerten, sie beispielsweise für Werbezwecke verwenden, Trends analysieren oder auch gesellschaftliche Entwicklungen voraussehen.

Aber was, wenn es einmal andersherum ginge und die Nutzer an der Verwendung ihrer eigenen Daten verdienen würden?

Der Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI), Matthias Kammer, fordert deshalb eine Reform des Datenschutzrechts: "Wenn Menschen ihre privaten Daten zur Verfügung stellen, sollten diejenigen, die diese Daten nutzen und finanziell verwerten, die Kunden auch am Erlös beteiligen."

Die Ergebnisse der DIVSI-Untersuchung "Daten als Handelsware", die durch das renommierte Lorenz-von-Stein-Institut in Kiel erstellt wurde, unterstützen Kammers Aussage.

So lautet das Fazit der Studie, dass nicht jede Datenverarbeitung als unerwünscht betrachtet werden dürfe.

In Zeiten der Digitalisierung sei eine Kommerzialisierung von Daten längst Alltag. Darauf habe aber das Datenschutzrecht keine Antwort. Auch ökonomische Interessen des einzelnen müssen künftig Berücksichtigung finden. Es müsse ihm erleichtert werden, seine ideellen Interessen zu schützen.

Bundespräsident a.D. und DIVSI-Schirmherr Prof. Dr. Roman Herzog betont in seinem Vorwort zu der Untersuchung:

"Es haben sich prosperierende Märkte entwickelt, bei denen Daten der neue Rohstoff sind. Es ist anerkannter Fakt, dass die aktuelle Daten-Wirtschaft unser derzeitiges Daten(schutz)recht vor immense Herausforderungen stellt. Fakt ist ebenfalls, dass vor allem ideelle Interessen der einzelnen Nutzer im Fokus der geltenden rechtlichen Regelungen stehen."

Das DIVSI plädiert deshalb für praxistauglichere Mechanismen, um die Selbstbestimmung der Nutzer effektiv sicherzustellen. Matthias Kammer:

"Es ist an der Zeit, rechtliche und praktische Konzepte zu entwickeln, die den faktischen Datenhandel vollständig erfassen und die Nutzer-Selbstbestimmung fördern. Die Position derjenigen, die ihre Daten zur Verfügung stellen, könnte gestärkt werden, indem Regeln und Gesetze zum Datenschutz an das Urheberrecht angelehnt werden."

Zudem, so Kammer, müsse in Zukunft eindeutig rechtlich geregelt sein, wer Daten nutzen und verwerten darf. Durch Einräumung von Nutzun

gslizenzen ließe sich ein an den Interessen aller Beteiligter orientierter und besser kontrollierbarer Datenhandel realisieren. Autorin Johanna Jöns: "Hauptproblem ist bislang, dass im Bereich der digitalen Datenwirtschaft Politik und Gesetzgeber nicht angemessen auf seit langem bekannte Entwicklungen reagieren."

Das Rechtsinstitut der datenschutzrechtlichen Einwilligung und Datenschutzprinzipien wie Datensparsamkeit seien in vielen Bereichen nicht geeignet, den veränderten Umgang mit personenbezogenen Daten rechtlich zu erfassen.

Auch diverse Schutzmechanismen hätten sich als wirkungslos herausgestellt - allen voran das Prinzip der Freiwilligkeit und Informiertheit bei Abgabe der datenschutzrechtlichen Einwilligung.

Jöns: "Die gesetzlichen Schutzmechanismen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind in vielen Fällen ineffektiv, werden umgangen oder lassen sich schlicht nicht kontrollieren."

Die Untersuchung kommt deshalb zu dem Schluss, dass das Instrument der datenschutzrechtlichen Einwilligung in der Praxis gescheitert ist und dogmatische Unzulänglichkeiten aufweist.

Jöns empfiehlt, dass neben den ideellen Interessen der Betroffenen auch der wirtschaftliche Wert von Daten im BDSG Berücksichtigung finden sollte.

Bislang dienen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung vorwiegend ideelle Interessen der Betroffenen als Anknüpfungspunkt für rechtliche Regelungen. Dies spiegelt nicht mehr die Realität wider.

DIVSI-Direktor Matthias Kammer: "Die Studie liefert eine Vielzahl neuer Fakten und Anregungen, die für einen öffentlichen Disput in einem wichtigen Themenbereich dienen können.

Letztlich geht es darum, im Bereich des Datenhandels ein Gleichgewicht zwischen allen Beteiligten herzustellen. Das haben wir nicht. Der Status Quo weist stattdessen ein hohes Maß an Intransparenz auf."

Die vollständige Studie und weitere Informationen finden Sie unter: www.divsi.de/publikationen

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/103608/3417309, Autor siehe obiger Artikel.

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